Donnerstag, 11. März 2010

Mittelalter

Wie nahe sich unsere Gesellschaft nach wie vor an den primitiven Handlungsreflexen der Durchschnittsbevölkerung im europäischen Mittelalter bewegt, zeigt die aktuelle "Missbrauch-Debatte" rund um behauptete Übergriffe von Mitarbeitern der Katholischen Kirche.

Unschuldsvermutung und die Grundlage rechtsstaatlicher Prinzipien wurden mit einem Schlag vergessen und ich habe den Eindruck, dass nicht mehr viel fehlt, bis ein mit Fackeln und Heugabeln bewaffneter Mob durch die Straßen zieht, Kirchen und Klöster anzündet und Mönche an Laternenmasten aufknüpft.

Nahezu alle Medien stimmen in dieses Geschrei ein und kaum jemand mahnt zu einer reflektierteren Betrachtungsweise. So ergibt eine auf der Website einer österreichischen Tageszeitung durchgeführte Online-Befragung, dass 70% der Teilnehmer für die Abschaffung der Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch stimmen und damit eine Anlassgesetzgebung auf Basis unbewiesener Behauptungen unterstützen würden.

Daher zur Erinnerung:

  • Wenn Person A die Person B beschuldigt, die Handlung X begangen zu haben: Ist B damit schuldig? Die Antwort lautet ausnahmslos und kategorisch: Nein.

  • Wenn Person B zugibt, die Handlung X begangen zu haben: Ist B damit schuldig? Die Antwort lautet ebenso ausnahmslos und kategorisch: Nein.

Eine Person ist ausschließlich dann schuldig, eine Straftat begangen zu haben, wenn im Zuge eines ordentlichen Prozesses ein rechtsgültiges Schuldurteil gefällt wurde.

Es macht mir Angst, in einem Land zu leben, wo man sogar die Massenmedien auf diesen Umstand hinweisen muss.

 
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Aktualisiert: 07.04.20, 11:16
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